– sofern nicht ein eigener Abteilungsleiter für die schulpraktische Ausbildung bestellt ist –
2,00 Werteinheiten bei bis zu 50 Studierenden,
2,75 Werteinheiten bei 51 bis 100 Studierenden,
3,50 Werteinheiten bei 101 bis 150 Studierenden,
4,25 Werteinheiten bei 151 bis 200 Studierenden,
5,00 Werteinheiten bei 201 bis 250 Studierenden,
5,75 Werteinheiten bei 251 bis 300 Studierenden und6
,50 Werteinheiten bei über 300 Studierenden des betreffenden Diplomstudiums, die im jeweiligen Studienjahr schulpraktische Studien absolvieren.