Kurztitel
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 32h
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ASVG
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Text
Vertragspartner-Analyse
§ 32h.Paragraph 32 h,
Die Krankenversicherungsträger haben gemeinsam die Auswirkungen der Vertragspartner-Regelungen einem Controlling durch eine strukturierte Analyse jedenfalls mit dem Ziel zu unterziehen, eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen (Benchmarking) und der verschiedenen Honorierungssysteme, insbesondere hinsichtlich ihrer Anreiz- und Steuerungswirkung zu ermöglichen.
Anmerkung
§ 32a bis § 32g wurden gemäß Art. 48 Teil 1 Z 2,
BGBl. I Nr. 35/2012, aufgehoben. Die Unterabschnittsüberschriften wurden daher hierher übernommen. Mit Art. 2 Z 4 wurde wieder § 32 erlassen und die Unterabschnittsüberschriften stehen wieder vor § 32a.
Im RIS seit
31.08.2015
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2015
Gesetzesnummer
10008147
Dokumentnummer
NOR40174088