im Falle einer durch eine Krankheit oder einen Unfall verursachten Arbeitsverhinderung des/der Versicherten:
Zuschüsse zur teilweisen Vergütung des Aufwandes für die Entgeltfortzahlung nach § 53b.Zuschüsse zur teilweisen Vergütung des Aufwandes für die Entgeltfortzahlung nach Paragraph 53 b,