(1)Absatz einsDie Jahresentlohnung der Vertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas II L in der Entlohnungsgruppe l 1 beträgt für jede Jahreswerteinheit 62,59 % des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG.Die Jahresentlohnung der Vertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas römisch II L in der Entlohnungsgruppe l 1 beträgt für jede Jahreswerteinheit 62,59 % des Referenzbetrages gemäß Paragraph 3, Absatz 4, GehG.