Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 90g
Inkrafttretensdatum
01.09.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VBG
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 90g.Paragraph 90 g,
§ 64a des Gehaltsgesetzes ist auf Lehrer an Volksschulen und Religionslehrer an Volksschulen des Entlohnungsschemas I L der Entlohnungsgruppe l 2a 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der angeführten Verwendungsgruppen die gemäß § 90d Abs. 2 entsprechenden Entlohnungsgruppen treten. Paragraph 64 a, des Gehaltsgesetzes ist auf Lehrer an Volksschulen und Religionslehrer an Volksschulen des Entlohnungsschemas römisch eins L der Entlohnungsgruppe l 2a 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der angeführten Verwendungsgruppen die gemäß Paragraph 90 d, Absatz 2, entsprechenden Entlohnungsgruppen treten.
Im RIS seit
23.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2015
Gesetzesnummer
10008115
Dokumentnummer
NOR40160556