(7)Absatz 7Telearbeit kann auch anlassbezogen, für bestimmte dienstliche Aufgaben und tageweise vereinbart werden, wobei von der in Abs. 1 genannten Voraussetzung der Regelmäßigkeit abgewichen werden kann.Telearbeit kann auch anlassbezogen, für bestimmte dienstliche Aufgaben und tageweise vereinbart werden, wobei von der in Absatz eins, genannten Voraussetzung der Regelmäßigkeit abgewichen werden kann.