Bundesrecht konsolidiert: Vertrag über die Europäische Union Art. 8, Fassung vom 31.01.2003

Vertrag über die Europäische Union Art. 8

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertrag über die Europäische Union

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 85/1999

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 8

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

30.11.2009

Abkürzung

EUV

Index

59/04 EU - EWR

Text

TITEL II
BESTIMMUNGEN ZUR ÄNDERUNG DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT IM HINBLICK AUF DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

ARTIKEL 8 (ex-Artikel G)

(nicht wiedergegeben)

Anmerkung

Artikel 8 EUV in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (im Folgenden "bisheriger EUV") enthielt Vorschriften zur Änderung des EGV. Die in diesem Artikel enthaltenen Änderungen wurden in den EGV eingefügt und Artikel 8 wird aufgehoben. Unter seiner Nummer wird eine neue Bestimmung eingefügt.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2015

Gesetzesnummer

10008048

Dokumentnummer

NOR12091659

Alte Dokumentnummer

N5199958645L