Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Modellbauer-Ausbildungsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.09.1998
Außerkrafttretensdatum
31.12.2023
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Fachzeichnen
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz einsDie Prüfung hat das Anfertigen einer Fertigungszeichnung eines Bauteiles mit Schwindmaßangaben aus einer Zusammenstellungszeichnung zu umfassen.
(2)Absatz 2Die Aufgabe ist so zu stellen, daß sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden kann.
(3)Absatz 3Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2022
Gesetzesnummer
10008004
Dokumentnummer
NOR12090847
Alte Dokumentnummer
N5199853761L