Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wirtschaftskammergesetz 1998
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 140
Inkrafttretensdatum
22.06.2006
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
WKG
Index
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Text
Paritätische Ausschüsse
§ 140.Paragraph 140,
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Bundesministern verfügen, daß einzelne Landeskammern und die Bundeskammer mit anderen zur Vertretung wirtschaftlicher Interessen gesetzlich berufenen Körperschaften zur Beratung gemeinsamer Angelegenheiten oder zur Leitung gemeinsamer Einrichtungen Ausschüsse schaffen, in denen diese Körperschaften gleichmäßig vertreten sind.
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015
Gesetzesnummer
10007962
Dokumentnummer
NOR40078116