Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
28.02.2023
Abkürzung
VbF
Index
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personen- und Güterbeförderung
60/02 Arbeitnehmerschutz
82/04 Apotheken, Arzneimittel
92 Luft- und Weltraumfahrt
93/01 Eisenbahn
Text
§ 5.Paragraph 5,
Im Sinne dieser Verordnung sind
„brennbare Flüssigkeiten der Gruppe A“ Flüssigkeiten, die selbst oder deren brennbare Bestandteile bei 15 ºC nicht oder nicht in jedem beliebigen Verhältnis mit Wasser mischbar sind; von diesen Flüssigkeiten fallen unter die
Gefahrenklasse I Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 ºC (leicht entzündlich),Gefahrenklasse römisch eins Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 ºC (leicht entzündlich),
Gefahrenklasse II Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 ºC bis einschließlich 55 ºC (entzündlich),Gefahrenklasse römisch II Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 ºC bis einschließlich 55 ºC (entzündlich),
Gefahrenklasse III Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von über 55 ºC bis einschließlich 100 ºC (schwer entzündlich),Gefahrenklasse römisch III Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von über 55 ºC bis einschließlich 100 ºC (schwer entzündlich),
„brennbare Flüssigkeiten der Gruppe B“ Flüssigkeiten, die selbst oder deren brennbare Bestandteile bei 15 ºC in jedem beliebigen Verhältnis mit Wasser mischbar sind; von diesen Flüssigkeiten fallen unter die
Gefahrenklasse I Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 ºC (leicht entzündlich),Gefahrenklasse römisch eins Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 ºC (leicht entzündlich),
Gefahrenklasse II Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 ºC bis einschließlich 55 ºC (entzündlich) wie sie in der Anlage 2 zu dieser Verordnung beispielhaft angeführt sind.Gefahrenklasse römisch II Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 ºC bis einschließlich 55 ºC (entzündlich) wie sie in der Anlage 2 zu dieser Verordnung beispielhaft angeführt sind.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch
BGBl. Nr. 450/1994
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2023
Gesetzesnummer
10007156
Dokumentnummer
NOR12084680
Alte Dokumentnummer
N5199450777J