Bundesrecht konsolidiert: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten § 5, Fassung vom 19.10.2019

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten § 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 240/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 45/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

28.02.2023

Abkürzung

VbF

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personen- und Güterbeförderung
60/02 Arbeitnehmerschutz
82/04 Apotheken, Arzneimittel
92 Luft- und Weltraumfahrt
93/01 Eisenbahn

Text

Paragraph 5,

Im Sinne dieser Verordnung sind

  1. Ziffer eins
    „brennbare Flüssigkeiten der Gruppe A“ Flüssigkeiten, die selbst oder deren brennbare Bestandteile bei 15 ºC nicht oder nicht in jedem beliebigen Verhältnis mit Wasser mischbar sind; von diesen Flüssigkeiten fallen unter die
    1. Litera a
      Gefahrenklasse römisch eins Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 ºC (leicht entzündlich),
    2. Litera b
      Gefahrenklasse römisch II Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 ºC bis einschließlich 55 ºC (entzündlich),
    3. Litera c
      Gefahrenklasse römisch III Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von über 55 ºC bis einschließlich 100 ºC (schwer entzündlich),
  2. Ziffer 2
    „brennbare Flüssigkeiten der Gruppe B“ Flüssigkeiten, die selbst oder deren brennbare Bestandteile bei 15 ºC in jedem beliebigen Verhältnis mit Wasser mischbar sind; von diesen Flüssigkeiten fallen unter die
    1. Litera a
      Gefahrenklasse römisch eins Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 ºC (leicht entzündlich),
    2. Litera b
      Gefahrenklasse römisch II Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 ºC bis einschließlich 55 ºC (entzündlich) wie sie in der Anlage 2 zu dieser Verordnung beispielhaft angeführt sind.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 450/1994

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2023

Gesetzesnummer

10007156

Dokumentnummer

NOR12084680

Alte Dokumentnummer

N5199450777J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/240/P5/NOR12084680