Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Schwankungsrückstellungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
23.10.1991
Außerkrafttretensdatum
31.12.2015
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16
Text
Varianz, Standardabweichung
§ 6.
Die Varianz der Schadensätze des Beobachtungszeitraums ist die durch die um eins verminderte Zahl der Geschäftsjahre des Beobachtungszeitraums dividierte Summe der quadrierten Abweichungen (§ 3 Abs. 3) des Beobachtungszeitraums. Die Standardabweichung ist die Quadratwurzel aus der Varianz.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2015
Gesetzesnummer
10007108
Dokumentnummer
NOR12077318
Alte Dokumentnummer
N5199110012Y