Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sicherheitspolizeigesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 20
Inkrafttretensdatum
01.03.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SPG
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
2. Hauptstück
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
§ 20.Paragraph 20,
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfaßt die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.
Im RIS seit
26.02.2016
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2016
Gesetzesnummer
10005792
Dokumentnummer
NOR40179865