Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sicherheitspolizeigesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 94a
Inkrafttretensdatum
14.04.2022
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SPG
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 94a.Paragraph 94 a,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Im RIS seit
14.04.2022
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2022
Gesetzesnummer
10005792
Dokumentnummer
NOR40243228