Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sicherheitspolizeigesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 94a
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Außerkrafttretensdatum
13.04.2022
Abkürzung
SPG
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 94a.Paragraph 94 a,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2022
Gesetzesnummer
10005792
Dokumentnummer
NOR40060709