Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.12.2001
Abkürzung
BVwAbgV
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
III. Art der Einhebung der Verwaltungsabgabenrömisch III. Art der Einhebung der Verwaltungsabgaben
bei den Bundesbehörden
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz einsDie Verwaltungsabgaben sind bei den Bundesbehörden von der Partei in Stempelmarken im Sinne des Stempelmarkengesetzes, BGBl. Nr. 24/1964, in bar, durch Einzahlung mit Erlagschein oder nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen mittels Eurochequekarte mit Bankomatfunktion oder Kreditkarte zu entrichten.Die Verwaltungsabgaben sind bei den Bundesbehörden von der Partei in Stempelmarken im Sinne des Stempelmarkengesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1964,, in bar, durch Einzahlung mit Erlagschein oder nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen mittels Eurochequekarte mit Bankomatfunktion oder Kreditkarte zu entrichten. (2)Absatz 2Die Stempelmarken sind von der Behörde als Nachweis der Entrichtung der Verwaltungsabgabe auf den bei der Behörde verbleibenden Geschäftsstücken (amtlichen Aufzeichnungen) über die Verleihung der Berechtigung oder über die sonstige Amtshandlung, die den Anlaß zur Entrichtung der Verwaltungsabgaben gegeben hat, oder falls ein solches Schriftstück nicht in Betracht kommt, in dem über die betreffende Amtshandlung geführten Vormerk aufzukleben und sodann durch amtliche Überstempelung mit dem Amtssiegel oder einer Stampiglie so zu entwerten, daß der Aufdruck zum Teil auf dem farbigen Feld der Stempelmarke und zum Teil auf dem die Marke tragenden Papier ersichtlich wird; die Entrichtung in bar, durch Erlagschein, mittels Eurochequekarte mit Bankomatfunktion oder Kreditkarte ist in sonstiger geeigneter Weise zu vermerken.
Schlagworte
Entrichtung, Abgabe, Gebühr, Verfahrenskosten, Entwertung,
Zahlungsmodalität
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Gesetzesnummer
10005545
Dokumentnummer
NOR12067182
Alte Dokumentnummer
N4199913484U