Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst
§ 36.Paragraph 36,
Für die Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst gilt § 35 mit der Maßgabe, dass die gemäß Abs. 3 letzter Satz übermittelten Daten nicht als Zustellnachweis gelten. Für die Zustellung ohne Zustellnachweis durch einen Zustelldienst gilt Paragraph 35, mit der Maßgabe, dass die gemäß Absatz 3, letzter Satz übermittelten Daten nicht als Zustellnachweis gelten.