Bundesrecht konsolidiert: Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz § 39, tagesaktuelle Fassung

'Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz § 39' ist am 29.03.2024 nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

Bitte benutzen Sie folgenden Link, um zur Startseite zurückzukehren.