Bundesrecht konsolidiert: Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst § 1, Fassung vom 16.01.2019

Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 96/1955 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

23.06.1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.2023

Index

41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz einsVerdienste um Wissenschaft und Kunst werden durch Verleihung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst oder eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst gewürdigt.
  2. Absatz 2Das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst wird an Personen des In- und Auslandes verliehen, die sich durch besonders hochstehende schöpferische Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft oder der Kunst allgemeine Anerkennung und einen hervorragenden Namen erworben haben.
  3. Absatz 3Das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wird in zwei Abstufungen (Ehrenkreuz 1. Klasse und Ehrenkreuz) an Personen des In- und Auslandes verliehen, die sich durch anerkennenswerte Leistungen auf diesen Gebieten Verdienste erworben haben.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023

Gesetzesnummer

10005236

Dokumentnummer

NOR12058620

Alte Dokumentnummer

N4195513356P

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/96/P1/NOR12058620