Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
28.08.1954
Außerkrafttretensdatum
31.12.2023
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz einsVerdienste um die Republik Österreich werden durch die Verleihung von Ehrenzeichen gewürdigt.
(2)Absatz 2Die Ehrenzeichen können nach Größe und Art der Verdienste abgestuft werden.
(3)Absatz 3Der Bundespräsident verleiht die Ehrenzeichen auf Vorschlag der Bundesregierung.
(4)Absatz 4Der Bundespräsident ist auf Grund dieses Bundesgesetzes mit dem Tage seiner Wahl für Lebensdauer Besitzer derjenigen Abstufung des Ehrenzeichens, die nach den Bestimmungen des Statutes für die höchsten um die Republik erworbenen Verdienste verliehen wird.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr. 194/1954
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Gesetzesnummer
10005227
Dokumentnummer
NOR12058575
Alte Dokumentnummer
N4195214639S