Bundesrecht konsolidiert: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten § 2, Fassung vom 03.10.2023

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten § 2

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 229/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph 2,

Der Gewinn aus dem Betrieb eines Drogisten kann wie folgt ermittelt werden: Der Gewinn ist nach Maßgabe des Paragraph 17, Absatz eins bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 zu ermitteln; das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, des Einkommensteuergesetzes 1988 ist dabei unbeachtlich.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005148

Dokumentnummer

NOR12057238

Alte Dokumentnummer

N3199913488U