Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
31.12.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz einsDie Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.
(2)Absatz 2§ 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001 ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.Paragraph 3, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2001, ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden. (3)Absatz 3§ 5 in der Fassung vor BGBl. II Nr. 633/2003 ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.Paragraph 5, in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 633 aus 2003, ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
10005146
Dokumentnummer
NOR40048988