Bundesrecht konsolidiert: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern § 6, Fassung vom 24.05.2022

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern § 6

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 228/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 633/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

31.12.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 6,
  1. Absatz einsDie Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.
  2. Absatz 2Paragraph 3, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2001, ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.
  3. Absatz 3Paragraph 5, in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 633 aus 2003, ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005146

Dokumentnummer

NOR40048988