Bundesrecht konsolidiert: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern § 0, Fassung vom 14.05.2019

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern § 0

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 228/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 6).

Titel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern
StF: BGBl. II Nr. 228/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 sowie des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:

Schlagworte

e-rk,
Lebensmitteleinzelhändler

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005146

Dokumentnummer

NOR11005217

Alte Dokumentnummer

N3199913281Y