Kurztitel
Gaststättenpauschalierungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
15.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.12.2012
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012 anzuwenden (vgl. § 9,
BGBl. II Nr. 488/2012).
Text
§ 1.
Für nach dem 31. Juli 1999 erfolgte Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken, bei denen
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- | nach den äußeren Umständen (insbesondere Menge der gelieferten Gegenstände) anzunehmen ist, daß die gelieferten Gegenstände nicht im Rahmen der privaten Lebensführung verwendet werden, und |
- | Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung nicht festgehalten und aufgezeichnet werden |
gilt die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung von Büchern und Aufzeichnungen des liefernden Unternehmers als nicht gegeben. |
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2017
Gesetzesnummer
10005145
Dokumentnummer
NOR12057195
Alte Dokumentnummer
N3199913275Y