ausschließlich zum Zweck der Vermeidung der Doppelbesteuerung in den Vereinigten Staaten nach lit. b gelten Einkünfte, die in lit. a genannt sind, ungeachtet des Absatzes 4 als aus Österreich stammend, soweit dies erforderlich ist, um die Doppelbesteuerung dieser Einkünfte nach lit. b zu vermeiden.ausschließlich zum Zweck der Vermeidung der Doppelbesteuerung in den Vereinigten Staaten nach Litera b, gelten Einkünfte, die in Litera a, genannt sind, ungeachtet des Absatzes 4 als aus Österreich stammend, soweit dies erforderlich ist, um die Doppelbesteuerung dieser Einkünfte nach Litera b, zu vermeiden.