Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
20.12.1996
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
10005051
Dokumentnummer
NOR12055522
Alte Dokumentnummer
N3199659610J