Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Energieabgabenvergütungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 62 § 3
Inkrafttretensdatum
09.10.2002
Außerkrafttretensdatum
20.08.2003
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 4.
Text
§ 3.
Kein Anspruch auf Vergütung besteht:
insoweit das Erdgas oder die elektrische Energie für die Erzeugung von Wärme, Dampf oder Warmwasser verwendet wird, ausgenommen unmittelbar für betriebliche Zwecke.
insoweit Anspruch auf Vergütung der Erdgasabgabe gemäß § 3 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz besteht.
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011
Gesetzesnummer
10005029
Dokumentnummer
NOR40036144