die Lieferung von elektrischer Energie im Steuergebiet, ausgenommen an Elektrizitätsunternehmen im Sinne des § 7 Z 8 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) und an sonstige Wiederverkäufer, soweit die elektrische Energie zur Weiterlieferung bestimmt ist,die Lieferung von elektrischer Energie im Steuergebiet, ausgenommen an Elektrizitätsunternehmen im Sinne des Paragraph 7, Ziffer 8, des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) und an sonstige Wiederverkäufer, soweit die elektrische Energie zur Weiterlieferung bestimmt ist,