Bundesrecht konsolidiert: Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen § 7, Fassung vom 06.06.2023

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen § 7

Kurztitel

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 273/1996

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 7

Inkrafttretensdatum

21.06.1996

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 12

Text

Paragraph 7,

Pritschenwagen (Pick-up-Fahrzeuge) sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig so konstruiert sind, daß sie ein geschlossenes Führerhaus (mit einer Sitzreihe oder mit zwei Sitzreihen) und eine hinter dem Führerhaus befindliche große und grundsätzlich offene Ladefläche aufweisen. Die Ladefläche kann auch mit einem Hardtop, einer Plane oder einer ähnlichen zum Schutz der Transportgüter bestimmten Zusatzausstattung versehen werden. Die Fahrzeuge sind kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch Lastkraftwagen.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018

Gesetzesnummer

10005010

Dokumentnummer

NOR12054791

Alte Dokumentnummer

N3199638114L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/273/P7/NOR12054791