Großhandel: der gewerbliche Vertrieb von Tabakerzeugnissen und E-Liquids im Monopolgebiet, der nicht auf Grund eines Konzessionsvertrages (§ 28) oder eines Lizenzvertrages (§ 30) betrieben wird oder nicht gemäß § 5 Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist;Großhandel: der gewerbliche Vertrieb von Tabakerzeugnissen und E-Liquids im Monopolgebiet, der nicht auf Grund eines Konzessionsvertrages (Paragraph 28,) oder eines Lizenzvertrages (Paragraph 30,) betrieben wird oder nicht gemäß Paragraph 5, Absatz 5, oder Paragraph 40, Absatz eins, erlaubt ist;