Großhandel: der gewerbliche Vertrieb von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet, der nicht auf Grund eines Konzessionsvertrages (§ 28) betrieben wird oder nicht gemäß § 5 Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist;Großhandel: der gewerbliche Vertrieb von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet, der nicht auf Grund eines Konzessionsvertrages (Paragraph 28,) betrieben wird oder nicht gemäß Paragraph 5, Absatz 5, oder Paragraph 40, Absatz eins, erlaubt ist;