Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umsatzsteuergesetz 1994 – Anhang (Binnenmarkt)
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UStG 1994
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
Fahrzeuglieferer
Art. 2.
Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2019
Gesetzesnummer
10004929
Dokumentnummer
NOR12054190
Alte Dokumentnummer
N3199451426L