Zu Art. 215 des ZollkodexZu Artikel 215, des Zollkodex
§ 79.Paragraph 79,
In den Fällen des Art. 215 Abs. 3 des Zollkodex ist unbeschadet der zollamtlichen Überwachung von Nicht-Unionswaren erforderlichenfalls nach § 77 vorzugehen. In den Fällen des Artikel 215, Absatz 3, des Zollkodex ist unbeschadet der zollamtlichen Überwachung von Nicht-Unionswaren erforderlichenfalls nach Paragraph 77, vorzugehen.