in den letzten drei Jahren Bankprüfer des betreffenden Kreditinstituts oder eines anderen Unternehmens innerhalb der Gruppe gemäß Abs. 5 Z 5 lit. a sublit. aa, der das betreffende Kreditinstitut angehört, war, oder den Bestätigungsvermerk unterschrieben hat oder in beratender Funktion von wesentlichem Ausmaß für das betreffende Kreditinstitut oder ein anderes Unternehmen innerhalb der Gruppe gemäß Abs. 5 Z 5 lit. a sublit. aa, der das betreffende Kreditinstitut angehört, tätig war;in den letzten drei Jahren Bankprüfer des betreffenden Kreditinstituts oder eines anderen Unternehmens innerhalb der Gruppe gemäß Absatz 5, Ziffer 5, Litera a, Sub-Litera, a, a,, der das betreffende Kreditinstitut angehört, war, oder den Bestätigungsvermerk unterschrieben hat oder in beratender Funktion von wesentlichem Ausmaß für das betreffende Kreditinstitut oder ein anderes Unternehmen innerhalb der Gruppe gemäß Absatz 5, Ziffer 5, Litera a, Sub-Litera, a, a,, der das betreffende Kreditinstitut angehört, tätig war;