(4)Absatz 4Kreditinstitute, die ein Mutterunternehmen im Inland oder ein Tochterunternehmen haben, müssen Abs. 1 und 2 nicht auf Einzelbasis anwenden, es sei denn, Art. 15 oder 19 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden angewendet.Kreditinstitute, die ein Mutterunternehmen im Inland oder ein Tochterunternehmen haben, müssen Absatz eins und 2 nicht auf Einzelbasis anwenden, es sei denn, Artikel 15, oder 19 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden angewendet.