die Aufwendungen für die in den Passivposten 1, 2, 3, 7 und 8 der Anlage 2 zu § 43 Teil 1 bilanzierten Verbindlichkeiten, ohne Rücksicht auf die Form der Berechnung; ferner die Aufwendungen und Aufwandsminderungen aus der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrages gemäß § 56 Abs. 2 und 3;die Aufwendungen für die in den Passivposten 1, 2, 3, 7 und 8 der Anlage 2 zu Paragraph 43, Teil 1 bilanzierten Verbindlichkeiten, ohne Rücksicht auf die Form der Berechnung; ferner die Aufwendungen und Aufwandsminderungen aus der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrages gemäß Paragraph 56, Absatz 2 und 3;