ein Kreditinstitut, das durch die selbe natürliche oder juristische Person wie ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Kreditinstitut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut, ein Zahlungsinstitut oder ein Versicherungsunternehmen kontrolliert wird, den Antrag nach Abs. 3 gestellt hat.ein Kreditinstitut, das durch die selbe natürliche oder juristische Person wie ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Kreditinstitut gemäß Artikel 4, Absatz eins, Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut, ein Zahlungsinstitut oder ein Versicherungsunternehmen kontrolliert wird, den Antrag nach Absatz 3, gestellt hat.