Interner Ansatz: Ansatz oder Modell, das in den Art. 143 Abs. 1, 221, 225, 312 Abs. 2, 283, 363 und 259 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geregelt wird und dessen Anwendung durch ein Kreditinstitut eine Bewilligung voraussetzt;Interner Ansatz: Ansatz oder Modell, das in den Artikel 143, Absatz eins, 221, 225, 312, Absatz 2, 283, 363 und 259 Absatz 3, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, geregelt wird und dessen Anwendung durch ein Kreditinstitut eine Bewilligung voraussetzt;