den fiktiven Jahreszinssatz gemäß § 33 Abs. 5 unter der Annahme der Inanspruchnahme eines verfügbaren Kreditbetrages in Höhe von 5 000 Euro im Ausmaß von 50 vH und von 100 vH, allenfalls an Hand repräsentativer Beispiele, im Fallden fiktiven Jahreszinssatz gemäß Paragraph 33, Absatz 5, unter der Annahme der Inanspruchnahme eines verfügbaren Kreditbetrages in Höhe von 5 000 Euro im Ausmaß von 50 vH und von 100 vH, allenfalls an Hand repräsentativer Beispiele, im Fall
des Zahlungsverzuges gemäß § 33 Abs. 2 Z 3 unddes Zahlungsverzuges gemäß Paragraph 33, Absatz 2, Ziffer 3, und
der Überziehung von Verbrauchergirokonten