Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Umgründungssteuergesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 41
Inkrafttretensdatum
01.12.1993
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UmgrStG
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Beachte
Bezugszeitraum vgl. 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen der Anlage.
Text
Lohnsteuerliche Verhältnisse
§ 41.Paragraph 41,
Übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer treten hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, soweit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen gezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2015
Gesetzesnummer
10004679
Dokumentnummer
NOR12052886
Alte Dokumentnummer
N3199332035J