Kurztitel
Umgründungssteuergesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 44
Inkrafttretensdatum
31.12.2005
Außerkrafttretensdatum
07.12.2011
Abkürzung
UmgrStG
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1.2.2006
3. Teil (dok. Anl. 1) Z 11 idF
BGBl. I Nr. 161/2005
Text
Mißbräuchliche Umgründungen
§ 44.
Die Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist zu versagen, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer Abgabenpflicht im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung dienen oder wenn die Umgründungsmaßnahmen als hauptsächlichen Beweggrund oder als einen der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder –umgehung im Sinne des Artikel 11 der Richtlinie Nr. 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 (ABl. L 225 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung haben.
Schlagworte
Steuerumgehung
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2011
Gesetzesnummer
10004679
Dokumentnummer
NOR40072182