(8)Absatz 8Die Ziehungen des Lottos, des Zusatzspieles, der Klassenlotterie, des Zahlenlottos, der Nummernlotterien, die Ersatzziehungen des Totos und Ziehungen im Sinne des § 13 sind unter Aufsicht eines öffentlichen Notars durchzuführen.Die Ziehungen des Lottos, des Zusatzspieles, der Klassenlotterie, des Zahlenlottos, der Nummernlotterien, die Ersatzziehungen des Totos und Ziehungen im Sinne des Paragraph 13, sind unter Aufsicht eines öffentlichen Notars durchzuführen.