Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern, aus Anlass einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung anfallende Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten; weiters die auf Umsätze gemäß § 3Paragraph 3, Abs. 2Absatz 2 und § 3aParagraph 3 a, Abs. 1aAbsatz eins a, UStG 1994 entfallende Umsatzsteuer, soweit eine Entnahme im Sinne des § 4Paragraph 4, Abs. 1Absatz eins, vorliegt, sowie die auf den Eigenverbrauch gemäß § 1Paragraph eins, Abs. 1Absatz eins, Z 2Ziffer 2, lit. aLitera a, UStG 1994 entfallende Umsatzsteuer. Abzugsfähig ist die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch von gemischt genutzten Grundstücken, soweit für den nicht unternehmerisch genutzten Teil eine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte und diese als Einnahme angesetzt worden ist.