Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einkommensteuergesetz 1988
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 40
Inkrafttretensdatum
18.06.2009
Außerkrafttretensdatum
30.12.2010
Abkürzung
EStG 1988
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
§ 40.
Eine Veranlagung nach § 39 erfolgt auch bei Steuerpflichtigen, die kein Einkommen, aber Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) oder auf den Alleinerzieherabsetzbetrag haben und die Erstattung dieses Absetzbetrages beantragen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums gestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2011
Gesetzesnummer
10004570
Dokumentnummer
NOR40105838