Kurztitel
Einkommensteuergesetz 1988
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 32
Inkrafttretensdatum
06.01.2001
Außerkrafttretensdatum
26.06.2008
Abkürzung
EStG 1988
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Bezugszeitraum: Z 4
ab 1.1.2001 (Veranlagungsjahr 2001) bis 31.7.2008
§ 124b Z 56 und Z 146 lit. h
Text
Gemeinsame Vorschriften
§ 32. Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören auch: Paragraph 32, Zu den Einkünften im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, gehören auch:
Entschädigungen, die gewährt werden
als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen oder
für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche oder
für die Aufgabe von Bestandrechten, sofern der Bestandgegenstand enteignet wird oder seine Enteignung nachweisbar unmittelbar droht, oder
für die Aufgabe von Bestandrechten, deren zwangsweise Auflösung im Hinblick auf die künftige Verwendung des Bestandgegenstandes für einen Zweck, für den Enteignungsrechte in Anspruch genommen werden könnten, nachweisbar unmittelbar droht.
Einkünfte aus
einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen),einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen),
einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 odereiner ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 4, oder
einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7,einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 5 bis 7,
und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Wenn nach einem verstorbenen Arbeitnehmer an dessen Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind, sind sie bei der Veranlagung der Einkommensteuer des verstorbenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Rückzahlungen auf Grund einer Kapitalherabsetzung, die innerhalb von zehn Jahren nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 3 Abs. 1 Z 29) erfolgt.Rückzahlungen auf Grund einer Kapitalherabsetzung, die innerhalb von zehn Jahren nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 29,) erfolgt.
Für Zuwendungen von Privatstiftungen gilt folgendes:
Die Steuer von Zuwendungen an Begünstigte und Letztbegünstigte wird auf Antrag insoweit ermäßigt oder erlassen, als für Zuwendungen Erbschafts- und Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 3 lit. b des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes nacherhoben wurde.Die Steuer von Zuwendungen an Begünstigte und Letztbegünstigte wird auf Antrag insoweit ermäßigt oder erlassen, als für Zuwendungen Erbschafts- und Schenkungssteuer gemäß Paragraph 8, Absatz 3, Litera b, des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes nacherhoben wurde.
ist der (jeweilige) Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 fallenden Privatstiftung gemäß § 34 des Privatstiftungsgesetzes Letztbegünstigter, sind die Einkünfte auf seinen Antrag um die im Zeitpunkt seiner seinerzeitigen Zuwendungen an die Privatstiftung steuerlich maßgebenden Werte zu kürzen. Dies gilt nur dann, wenn der Stifter diese Werte nachweist.ist der (jeweilige) Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter Paragraph 4, Absatz 11, Ziffer eins, fallenden Privatstiftung gemäß Paragraph 34, des Privatstiftungsgesetzes Letztbegünstigter, sind die Einkünfte auf seinen Antrag um die im Zeitpunkt seiner seinerzeitigen Zuwendungen an die Privatstiftung steuerlich maßgebenden Werte zu kürzen. Dies gilt nur dann, wenn der Stifter diese Werte nachweist.
Schlagworte
Erbschaftssteuer
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2008
Gesetzesnummer
10004570
Dokumentnummer
NOR40014621