Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einkommensteuergesetz 1988
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10a
Inkrafttretensdatum
01.12.1993
Außerkrafttretensdatum
30.04.1996
Abkürzung
EStG 1988
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1994 (Veranlagungsjahr 1994)
Art. I Z 65,
BGBl. Nr. 818/1993
Text
Sonderregelung für die Jahre 1993 und 1994
§ 10a. Für ungebrauchte Wirtschaftsgüter erhöht sich der Investitionsfreibetrag von den nach dem 31. Jänner 1993 und vor dem 1. April 1994 anfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 20% auf 30%. Bei Gebäuden erhöht sich der Investitionsfreibetrag nur von den Herstellungskosten. Weiters ist bei Gebäuden Voraussetzung, daß mit der tatsächlichen Bauausführung nach dem 31. Jänner 1993 begonnen wurde.
Schlagworte
Anschaffungskosten
Gesetzesnummer
10004570
Dokumentnummer
NOR12052789
Alte Dokumentnummer
N3199331938J