Bundesrecht konsolidiert: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern § 5, Fassung vom 15.07.2024

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern § 5

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 627/1983

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1984

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1.1.1984 (§ 11 BGBl. Nr. 627/1983)

Text

2. ABSCHNITT
Nichtbuchführungspflichtige Handels- und Gewerbetreibende

Paragraph 5,
  1. Absatz einsNichtbuchführungspflichtige Unternehmer der im Paragraph 6, dieser Verordnung angeführten Berufsgruppen können die nach Paragraph 12, des Umsatzsteuergesetzes 1972 abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen berechnen. Die anzuwendenden Durchschnittssätze sind jeweils in einem Vomhundertsatz des Umsatzes angegeben.
  2. Absatz 2Umsatz im Sinne dieses Abschnittes ist der im Inland erzielte Umsatz aus der jeweils im Paragraph 6, Absatz eins, dieser Verordnung angeführten Betriebsart (einschließlich Eigenverbrauch) mit Ausnahme der Einfuhr, der Umsätze nach Paragraph 6, Ziffer 8 und 9 des Umsatzsteuergesetzes 1972 sowie der Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerungen.

Anmerkung

Buchführungspflicht siehe § 124 ff BAO, BGBl. Nr. 194/1981.

Schlagworte

Nichtbuchführungspflichtiger

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2016

Gesetzesnummer

10004374

Dokumentnummer

NOR12047835

Alte Dokumentnummer

N3198310450N

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/627/P5/NOR12047835