Bundesrecht konsolidiert: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern § 2, Fassung vom 22.05.2022

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern § 2

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 627/1983 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 416/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.12.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1.1.2002 (§ 11 abs. 2 idF: BGBl. II Nr. 416/2001)

Text

Paragraph 2,

Die Durchschnittssätze gelten für Unternehmer, deren Umsatz nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 255 000 Euro betragen hat.

Schlagworte

Umsatzgrenze

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2016

Gesetzesnummer

10004374

Dokumentnummer

NOR40025025

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/627/P2/NOR40025025