Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1984
Außerkrafttretensdatum
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1.1.1984 (§ 11
BGBl. Nr. 627/1983)
Text
1. ABSCHNITT
Freiberuflich tätige Unternehmer
§ 1.
(1) Unternehmer der im § 3 angeführten Berufsgruppen können die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes 1972 abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen berechnen. Die anzuwendenden Durchschnittssätze sind jeweils in einem Vomhundertsatz des Umsatzes angegeben.
(2) Umsatz im Sinne dieses Abschnittes ist der im Inland erzielte Umsatz aus der freiberuflichen Tätigkeit der im § 3 bezeichneten Berufsgruppen (einschließlich Eigenverbrauch) mit Ausnahme der Einfuhr, der Umsätze nach § 6 Z 8 und 9 lit. a und b des Umsatzsteuergesetzes 1972 sowie der Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerungen.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2016
Gesetzesnummer
10004374
Dokumentnummer
NOR12047831
Alte Dokumentnummer
N3198310446N