Bundesrecht konsolidiert: Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Tschechische R) Art. 13, Fassung vom 21.03.2007

Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Tschechische R) Art. 13

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 34/1979 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 39/2007

Typ

Vertrag - Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 13

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

21.03.2007

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 13

Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

  1. Absatz einsGewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 6 bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden.
  2. Absatz 2Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im anderen Vertragsstaat zur Verfügung steht, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer solchen Betriebstätte (allein oder mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, dürfen im anderen Staat besteuert werden.
  3. Absatz 3Ungeachtet des Absatzes 2 dürfen Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von See- oder Binnenschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr und von beweglichem Vermögen, das dem Betrieb dieser See- oder Binnenschiffe und Luftfahrzeuge dient, erzielt, nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden.
  4. Absatz 4Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen 1, 2 und 3 nicht genannten Vermögens dürfen nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist.

Schlagworte

Seeschiff

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2020

Gesetzesnummer

10004309

Dokumentnummer

NOR12047209

Alte Dokumentnummer

N3197947583L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/34/A13/NOR12047209