Bundesrecht konsolidiert: Doppelbesteuerung – Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Schweiz) Art. 3, tagesaktuelle Fassung

Doppelbesteuerung – Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Schweiz) Art. 3

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 65/1975

Typ

Vertrag - Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

04.02.1975

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 3

(1) Soweit die Bestätigung, daß ein Steuerpflichtiger in einem der beiden Staaten ansässig ist (Artikel 4, des Abkommens), nicht auf den in den Artikeln 4 Absatz 1 und 9 Absatz 1 genannten Formularen abzugeben ist, kann die nach dem Abkommen zustehende Entlastung von der Beibringung einer diesbezüglichen amtlichen Bestätigung (Wohnsitzbescheinigung) abhängig gemacht werden.

(2) Anträge auf Ausstellung einer Wohnsitzbescheinigung sind in Österreich an das für die Einkommen(Körperschafts)besteuerung zuständige Finanzamt und in der Schweiz an die zuständige kantonale Steuerverwaltung zu richten.

(3) Die Artikel 5 Absatz 1 und 10 Satz 1 finden sinngemäße Anwendung.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2023

Gesetzesnummer

10004203

Dokumentnummer

NOR12046250

Alte Dokumentnummer

N3197520323L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/65/A3/NOR12046250